Häufige Fragen, FAQ
zu unseren Leistungen rind um die Themen Internetseiten, Suchmaschinenoptimierung und WebhostingWie läuft ein Internet-Projekt ab?
Was beinhaltet das erste Beratungsgespräch für ein Internetprojekt?
Müssen wir das erste Beratungsgespräch bezahlen?
Übernehmen Sie auch die laufende Websitepflege?
Was benötigen Sie von uns für das Realisieren der Internetseite?
Wie lange dauert die Erstellung einer Internetseite?
Stellt eine größere Entfernung zwischen uns und UHC Medien ein Problem dar?
Was ist „Responsive Webdesign“?
Setzen Sie auch Seitenvorlagen (Templates) ein?
Wir tun uns schwer mit dem formulieren von Texten. Unterstützen Sie uns auch in der Textgestaltung?
Wir bieten in Kooperation auch Übersetzungen in verschiedenen Sprachen an.
Wir haben keine, oder nur mäßige Fotos für die Website. Können Sie uns auch beim Fotografieren unterstützen?
Uns gefällt eine Internetseite oder ein Werbemittel von einem Wettbewerber. Können Sie uns gleiches liefern?
Wir haben kein Logo und keine Corporate Design?
Was ist Suchmaschinenoptimierung?
Professionelle und seriöse Suchmaschinenoptimierung soll dauerhaft mehr potentielle Kunden auf Ihre Internetseite bringen und so Ihren Umsatz und Gewinn steigern.
Erzielen wir mit einer neuen Internetseite auch eine gute Position bei Google?
Wir arbeiten mit Onlinemarketing-Spezialisten z.B. von FairRank zusammen, deren oberstes Ziel es ist, Ihre Website Schritt für Schritt weiter nach oben zu bringen. Fragen Sie uns nach kontinuierlichem Onlinemarketing!
Bringt uns eine neue Website auch mehr Besucher oder gar neue Kunden?
Innerhalb welchen Zeitraumes greift Suchmaschinenoptimierung?
Große Auswirkungen hat auch das Alter Ihrer Website. Die Suchmaschinen, allen voran Google, gehen davon aus, dass eine Website bedeutender ist, sofern sie bereits länger existiert.
Unsere Erfahrung zeigt, dass man sich mehrere Wochen bis Monate gedulden muss, bis deutliche Verbesserungen sichtbar werden. Bei neu registrierten Internetadressen (Domains) und stark umkämpften Suchbegriffen (Keywords) dauert es oft sogar viel länger.
Kann man feststellen, wie viele Besucher unsere Seite Monat für Monat aufrufen?
Wir gehen noch einen Schritt weiter und bauen in Ihre Website das kostenlose Website-Analysetool „PIWIK“ (unabhängige Alternative zu GoogleAnalytics) ein. Mit diesem Statistikprogramm erhalten Sie noch genauere Informationen über Herkunft, Standort und Verweildauer der Seitenbesucher etc.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswertung der Online-Statistiken und geben Ihnen Empfehlungen zur weiteren Optimierung.
Was ist ein „Content Management System“ oder CMS?
Websites ohne CMS sind tatsächlich nicht mehr zeitgemäß, da der Verwaltungsaufwand zum Editieren von Inhalten zu groß ist und die Arbeiten eines Webmasters dadurch im Verhältnis weit teurer sind.
Welche Content Management Systeme kommen durch UHC Medien zum Einsatz?
Was ist barrierefreies Webdesign?
Barrierefreiheit geht aber nicht nur von Menschen mit Sehbehinderung oder Gehörbehinderung aus. Sie schließt auch alltägliche Gegebenheiten ein, wie z.B. Nutzer die das Internet mit einem Smartphone oder Tablet-PC nutzen oder aufgrund ihres Standortes über eine langsame Internetanbindung verfügen.
Brauchen wir einen Provider zum Speichern der Website (Hosting)?
Können wir uns selbst einen Internet-Provider aussuchen oder die Zusammenarbeit mit unserem bisherigen Anbieter fortsetzen?
Wie teuer ist eine Website von UHC Medien?
Entstehen für uns außer den Hosting-Gebühren weitere laufende Kosten?
Besteht für Ihre Leistungen eine Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse?
Grundsätzlich ja. Unternehmen sind nach § 24 Abs.1 Satz 1 Nr.7 KSVG verpflichtet, an die KSK eine Künstlersozialabgabe zu entrichten, die regelmäßig Werbung und Öffentlichkeitsarbeit bei uns als Agentur in Auftrag geben. Da unsere Agenturleistungen als Leistungen selbstständiger Künstler betrachtet werden, fallen gezahlte Entgelte an uns grundsätzlich in die Bemessungsgrundlagen unserer Auftraggeber.
Der Prozentsatz (Abgabesatz) entspricht den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Abgabesatz liegt bei etwa 4 bis 5% (im Jahr 2020: 4,2%).
Zur Berechnungsgrundlage für die Erhebung der Künstlersozialabgabe gehören gem. § 25 Abs.1 Satz 1 KSVG Zahlungen an selbstständige Künstler und Publizisten. Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören Zahlungen an: juristische Personen des privaten Rechts (z.B. GmbH, AG) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Anstalten, Körperschaften und Stiftungen).
Keine Abgabepflicht bei gelegentlicher Auftragserteilung:
“Ab 1.1.2015 gilt folgendes: Eine gelegentliche Auftragserteilung liegt nur dann vor, wenn die Gesamtsumme aller gezahlten Entgelte in einem Kalenderjahr 450 € nicht übersteigt.”
Fragen beantwortet die Künstlersozialkasse (KSK) unter 04421 / 75 43 – 9 oder Ihr Steuerberater.
Was ist eine Full-Service-Agentur?
Haben wir Interesse geweckt?
+49 80 32 707 807
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